Montag, 11. Mai 2009

Anrechenbarkeit von Campus-TV Beiträgen

In den letzten Semestern haben sich mehrere Studierende ihren Film, den sie für Campus-TV gedreht haben, für Modul 14 oder 17 (alte Prüfungsordnung) anrechnen lassen.
Wir möchten aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass dieses im Rahmen der neuen Prüfungsordnung nur für das Modul Arbeits- und Berufsfelder der Medienbildung möglich ist, dieses auch nur, wenn eine entsprechende Dokumentation eingereicht wird. (Aus: Webblog Marotzki)

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